Termin reservieren – ein Problem?
Ist Ihnen das auch schon passiert: Sie wollen an einem bestimmten Termin in einem Restaurant einen Tisch reservieren. Und der Wirt verlangt von Ihnen eine Anzahlung, die später von der Verzehrrechnung abgezogen wird? Sollten Sie den reservierten Termin nicht wahrnehmen, ist die Anzahlung futsch!
Der Grund für diese immer häufiger praktizierte Maßnahme ist schlicht und ergreifend die Tatsache, dass immer mehr Gäste Plätze reservieren lassen aber nicht zum vereinbarten Termin erscheinen. Dabei ist so eine Reservierung ein zwischen Wirt und Gast geschlossener Vertrag! Die Nichterfüllung zieht einen finanziellen Schaden nach sich – in der Regel für den Wirt.
Und was hat das nun mit unserer physiotherapeutischen Praxis zu tun? Auch bei uns gehen die Patientinnen und Patienten Verträge ein, nämlich Behandlungsverträge, die ein bestimmtes zeitliches Fenster in Anspruch nehmen. Je nach Art der Behandlung reservieren Sie bei uns und unseren Therapeuten ganz bestimmte Zeiten und Plätze. Diese Reservierung halten wir ausschließlich für Sie frei.
Termin muss ausfallen – kein Problem
Sicherlich kann es passieren, dass dann der eine oder andere Termin aus den unterschiedlichsten Gründen nicht wahrgenommen werden kann. Das ist alles kein Problem, wenn Sie uns dies rechtzeitig mitteilen. Nämlich spätestens 24 Stunden vorher (Montagstermine spätestens bis vorangehenden Freitag, 12.00 Uhr). Denn dann können wir solche frei gewordenen Termine an andere Patienten vergeben. Die frühzeitige Absage von Terminen hat auch etwas mit der Wertschätzung der Arbeit unserer Therapeuten zu tun!
Und genauso wie ein Gastwirt einen finanziellen Schaden hat, wenn eine Reservierung nicht wahrgenommen wird, genauso haben wir auch einen finanziellen Ausfall, wenn ein Patient seine Termine nicht wahrnimmt! Bei einer Nicht- oder kurzfristigen Absage müssen wir die entstandenen Unkosten berechnen, wenn der Termin so kurzfristig nicht mit anderen Patienten (Ersatzpersonen) belegt werden kann.
Oftmals wird die Meinung vertreten, dass bei Rezepten, die zum Beispiel über eine Krankenkasse abgerechnet werden, der Patient trotzdem auf der Rückseite die Behandlung bestätigt und diese dann einfach »hinten angehängt wird«. Das ist jedoch nicht erlaubt und als Patient stehen Sie für den ausgefallenen Termin in der Verantwortung.
Deshalb bleibt auch die Tatsache bestehen, dass die Praxis einen finanziellen Ausfall hat bzw. hatte und dieser durch den Patienten zu begleichen ist. Rein rechtlich handelt es sich bei einer Reservierung um einen Vertrag zwischen Patienten und Praxis, die Krankenkasse oder andere Leistungsträger bleiben hier außen vor!