Sektoraler Heilpraktiker als Direktzugang für die Physiotherapie
Eine Behandlung ohne Rezept in der Physiotherapie? Ein sektoraler Heilpraktiker als Direktzugang für die Physiotherapie?
Ein Physiotherapeut behandelt normalerweise immer auf ärztliche Anordnung. Er ist dabei auf die Diagnosestellung des Arztes angewiesen. Durch unsere Zertifizierung als sektoraler Heilpraktiker können wir Ihnen aber auch die Direktbehandlung ermöglichen.
Sie haben akut Beschwerden und möchten deshalb direkt und unkompliziert behandelt werden? Vielleicht möchten Sie einfach nach Ihren Behandlungen auf Rezept weiter behandelt werden? Durch den sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie ist das nun unkompliziert möglich.
Mit der Zusatzqualifikation als sektoraler Heilpraktiker ist es unseren Physiotherapeuten erlaubt, selbstständig und ohne eine ärztliche Überweisung Diagnosen zu stellen. Und auf dieser Grundlage werden wir Sie behandeln. Die Behandlung selbst kann durch den sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie oder einen anderen Physiotherapeuten der Praxis durchgeführt werden. Das erspart Ihnen den zusätzlichen Gang zum Arzt. Und der qualifizierten Behandlung durch unser Team steht nichts mehr im Wege!
Ihre Vorteile als Patient:
– Direktbehandlung ohne ärztliche Verordnung
– Ganzheitliche Befunderhebung und Diagnosestellung
– Keine langen Wartezeiten auf einen Arzttermin
– Schnelle und effektive Behandlung Ihrer Beschwerden
– Passende Auswahl der Therapieform für die Behandlung
Wir freuen uns auf Sie!
Haben Sie weitere Fragen zu unseren Zusatzqualifikationen? Sprechen Sie uns an. Wir sind gerne schriftlich per E-Mail, telefonisch oder persönlich für Sie verfügbar.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen allerdings nicht die Leistungen des sektoralen Heilpraktikers. Es handelt es sich dabei um eine so genannte Selbstzahlerleistung.
Eine entsprechende Kostenerstattung können Sie aber gegebenenfalls bei Ihrer privaten Krankenversicherung (soweit Ihr Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattet) geltend machen. Aber auch private Zusatzversicherungen für Leistungen der Heilpraktiker erstatten Ihnen oftmals diese Beträge.Bezüglich der Möglichkeit von einer individuellen Kostenübernahme sollten Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn an Ihre Zusatzversicherung bzw. Ihre private Krankenversicherung wenden.